Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist von sämtlichen Mitgliedstaaten, somit auch von Österreich, umzusetzen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Grundlagen für die Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen in Bezug auf Lärmemissionen aus den wichtigsten Lärmquellen - Straßen- und Schienenverkehr, ziviler Flugverkehr, bestimmte industrielle Anlagen - schaffen. In diesem Zusammenhang ist die örtliche Lärmsituation im Bereich einzelner Verkehrsträger in strategischen Lärmkarten darzustellen und die Möglichkeit für Lärmminderungsmaßnahmen oder Ruheerhaltungsmaßnahmen in Form von Aktionsplänen aufzuzeigen, welche der Öffentlichkeit in geeigneter Form zur Abgabe von Stellungnahmen zugänglich zu machen sind. In weiterer Folge haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission über die Lärmsituation zu berichten und die Aktionspläne zu übermitteln.
Das Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz - Bundes-LärmG) legt die Vorgangsweise hinsichtlich der Immissionen durch Umgebungslärm aus dem Straßenverkehr, dem Eisenbahn- und zivilen Flugverkehr fest, um nach Erhebung der aktuellen Lärmsituation ein Konzept für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten (Aktionspläne). In den in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallenden strategischen Lärmkarten werden vorerst die Immissionen im Bereich
ausgewiesen. Diese strategischen Lärmkarten dienen der Information der Öffentlichkeit und bilden in weiterer Folge die Grundlage für die Umgebungslärm-Aktionsplanung.
Die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) fallenden strategischen Lärmkarten befinden sich auf der Internetplattform. Den Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrags.