Im Bereich Straßenverkehr hat die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) die Funktion der nationalen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit . Weiters nimmt die Bundesanstalt für Verkehr die behördlichen Aufgaben für die Ausgabe von Kontrollgerätekarten für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen wahr. Diese Aufgaben wurden ihr mit der 25. KFG-Novelle vom 31. Dezember 2004 übertragen.
Die Bundesanstalt für Verkehr ist weiters gesetzlich berechtigt zur
Gesetzliche Grundlage hierfür ist Paragraph 131, Absatz 1 Kraftfahrgesetz 1967.
Die Einhaltung der kraftfahrtechnischen und gefahrgutrechtlichen Vorschriften ist für die Verkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung.
Die Bundesanstalt für Verkehr erstellt Gutachten zu Prüfungen und trägt aufgrund der praktischen Erfahrungen auch zur Weiterentwicklung der Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Mängelkataloge, Normen, usw.) und Fahrzeugprüfsystemen bei.
Unter dem gemeinsamen Dach VERSA sind verschiedene Bereiche der Verkehrssicherheitsarbeit in der Bundesanstalt für Verkehr zusammengefasst.
Als Teil der Bundesanstalt für Verkehr wurde die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes eingerichtet, wobei der Unfallforschung und Unfallprävention größte Bedeutung zukommt. Die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes wurde als unabhängige Stelle eingerichtet. Rechtliche Grundlage hiefür ist das Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Schifffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967, geändert werden. Dieses Gesetz wurde im September 2005 vom Nationalrat beschlossen.
Die Tätigkeitsberichte der Bundesanstalt für Verkehr der letzten Jahre können Sie am Ende dieses Beitrags als PDFs herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Verkehr.
Bundesanstalt für Verkehr,
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