1. Welche rechtliche Grundlagen bestehen für Genehmigungen zum grenzüberschreitenden Strassenverkehr ?
2. Wo sind Anträge auf Genehmigungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr einzureichen, wer ist zuständig, was ist mitzubringen?
Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung (KVV) 1999 Bundesgesetzblatt Teil II 519/99) in der Fassung 207/2001. Auf dieser Grundlage können Bewerbungen in drei Verfahren abgegeben werden.
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen, wo Sie Ihre Anträge auf Genehmigungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr einreichen können. Ferner erfahren Sie, welche Kontaktperson für welche Staaten zuständig ist und welche Dokumente Sie mitbringen müssen.
Der grenzüberschreitende Personengelegenheitsverkehr liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, Abteilung II/ST7 Personen- und Güterverkehr, 1030 Wien, Radetzkystraße 2.