Bestimmte Stoffe oder Gegenstände werden als gefährliche Güter bezeichnet, weil sie wegen ihrer Eigenschaften beim Transport eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen,Tieren, für Sachen oder die Umwelt darstellen. Zusammen mit österreichischen Rechtsvorschriften garantieren vor allem umfangreiche zwischenstaatliche Übereinkommen die sichere Abwicklung dieser Beförderungen. Sie regeln die Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Gefahrgüter, Schulung und Verhalten des bei der Beförderung tätigen Personals, sowie Anforderungen an Fahrzeugbau- und ausrüstung. Sie legen auch fest, welche gefährlichen Güter überhaupt nicht befördert werden dürfen.
Sie gelten nach den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes auch für rein innerstaatliche Beförderungen.
| Klasse | Stoffe |
|---|---|
| Klasse 1 | Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten (mit sechs Unterklassen) |
| Klasse 2 | Gase |
| Klasse 3 | Entzündbare flüssige Stoffe |
| Klasse 4.1 | Entzündbare feste Stoffe |
| Klasse 4.2 | Selbstentzündliche Stoffe |
| Klasse 4.3 | Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden |
| Klasse 5.1 | Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
| Klasse 5.2 | Organische Peroxide |
| Klasse 6.1 | Giftige Stoffe |
| Klasse 6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe |
| Klasse 7 | Radioaktive Stoffe |
| Klasse 8 | Ätzende Stoffe |
| Klasse 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (zum Beispiel: Lithiumbatterien, umweltgefährdende oder heiß beförderte Stoffe) |
Wenn Güter als gefährlich eingestuft sind, erhalten sie eine vierstellige UN-Nummer (zum Beispiel Benzin „UN 1203“). Sie kennzeichnet den Stoff oder Gegenstand auf der Verpackung, im Beförderungspapier und zum Teil auch auf der orangefarbenen Gefahrgut-Kennzeichnung von Fahrzeugen und Containern.
Gefahrzettel sind auf einer Spitze stehende Quadrate und je nach Klasse unterschiedlich gefärbt. Ein Gefahrensymbol und darunter der Zahlencode informieren über die Gefahrgutklasse. Die einzelnen Muster und ihre Bedeutung sind in den schriftlichen Weisungen wiedergegeben. Die zutreffenden Gefahrzettel müssen an den Verpackungen angebracht werden, entsprechende Großzettel vor allem an Containern, Tankfahrzeugen und Güterwagen. Bei kleinen Mengen bestimmter Stoffe kann die Verpackung anstelle des Gefahrzettels eine rautenförmige Linie tragen, in die nur die UN-Nummer oder „LQ“ eingetragen ist.
Orangefarbene rechteckige Tafeln auf der Vorder- und Rückseite von Straßenfahrzeugen weisen auf eine Gefahrgutbeförderung hin. Zum Teil tragen diese selbst oder zusätzliche seitliche Tafeln zwei übereinanderstehende Nummerncodes. Die obere „Kemler“-Zahl informiert über die Art der Gefahr, die untere ist die UN-Nummer, die den Stoff bezeichnet. Diese Hinweise sind vor allem für die Feuerwehr wichtig. Bei einer Unfallmeldung sollte daher darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Gefahrgutfahrzeug handelt und - wenn möglich - welche UN-Nummern es trägt.
Bei der Beförderung auf der Straße müssen die Lenker meist schriftliche Weisungen mitführen, die Verhaltensanweisungen für Zwischenfälle enthalten. Sie nehmen dabei auf die Gefahrzettel Bezug. Unterhalb des Texts können Sie diese von der Website der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) herunterladen.
Die Gefahrgutvorschriften gelten nicht für Beförderungen gefährlicher Güter, die Privatpersonen durchführen. Dabei müssen diese Güter
Außerdem müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Freiwerden des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindern.
Werden entzündbare flüssige Stoffe in wiederbefüllbare Behälter gefüllt (zum Beispiel Benzin für den Rasenmäher an der Tankstelle), dürfen nicht mehr als 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit (ein Kraftfahrzeug und Anhänger) befördert werden.