Nicht alle Kosten, die durch Verkehrsbenützer verursacht werden, werden auch von diesen getragen. So geht ein großer Teil der Unfall- und Umweltkosten (Lärm, Luftschadstoffe), aber auch ungedeckte Infrastrukturkosten (Bau und Unterhalt der Verkehrsanlagen) zu Lasten der Allgemeinheit. Diese von den Verursachern nicht selbst bezahlten Kosten bezeichnet man als externe Kosten des Verkehrs. Diese von der Allgemeinheit getragenen Kosten sind im Preis für Mobilitätsleistungen, den der einzelne Verkehrsteilnehmer zu entrichten hat, nicht inbegriffen und werden deshalb bei der individuellen Verkehrsentscheidung auch nicht beachtet. Unter diesen Voraussetzungen funktioniert der Markt nicht optimal. Es werden Fahrten unternommen, auf die bei Beachtung und Anrechnung sämtlicher Kosten verzichtet werden würde, da deren Gesamtkosten (einschließlich der externen Kosten) größer wären als deren Nutzen.
Voraussetzung zur Vermeidung solcher Fehlentwicklungen im Verkehr ist, die bisher nicht berücksichtigten externen Kosten künftig in die individuellen und verkehrspolitischen Entscheidungen mit einzubeziehen. Diese Gesamtbetrachtung aller Kosten wird auch mit dem Begriff „Kostenwahrheit“ umschrieben – es sollte das Verursacherprinzip herrschen. Wer Kosten im Verkehr verursacht, der sollte für diese auch aufkommen.
Im Rahmen der Wegekostenrechnung für die Straße für das Jahr 2000 wurden die Straßeninfrastrukturkosten (Kosten für Bau, Unterhalt und Betrieb einschließlich der Verwaltung der österreichischen Straßen) und die „anderen“ Wegekosten, wie Unfallkosten, Gesundheits- und Umweltkosten ermittelt. (Herry M., Sedlacek N.[2003]: Österreichische Wegekostenrechnung für die Straße 2000. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Straßenforschung Heft 528, Wien)
Diese Kosten wurden kategorisiert, das heißt auf die entsprechenden Verkehrsinfrastrukturbenützer übertragen. Den Kosten wurden schließlich die entsprechenden Einnahmen und anderen Nutzen (soweit vorhanden), die aus dem Verkehr entstehen, gegenübergestellt.
Das Kapitel „Wegekosten – Externe Kosten“ enthält Informationen zu folgenden Themenbereichen: