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EU-Förderprogramm "Marco Polo"

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Rechte: Europäische Kommission

Aufgrund weiterhin stetig steigender Verkehrsströme stellt die Verlagerung des Straßenverkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Bahn und Schiff europaweit ein zentrales verkehrspolitisches Anliegen dar.

Im derzeit gültigen Weißbuch der Europäischen Union (EU) von 2001 sowie in dessen Halbzeitbilanz aus dem Jahre 2006 werden daher entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Eine dieser Maßnahmen ist das EU-Förderprogramm Marco Polo II (Laufzeit: 2007 bis 2013), das nahtlos an seinen erfolgreichen Vorläufer Marco Polo I anschließt und im Wesentlichen dieselben Zielsetzungen verfolgt, allerdings mit zwei zusätzlichen Aktionsarten (Meeresautobahnen und Aktionen zur Verkehrsvermeidung) sowie einem größeren räumlichen Geltungsbereich (27 EU-Mitgliedstaaten und Drittländer).

Marco Polo II ist ein marktorientiertes Finanzierungsinstrument der EU, das sich insbesondere an die Transportwirtschaft (Verkehrsunternehmen, Logistikdienstleister, verwandte Dienstleistungen) und die verladende Wirtschaft wendet, welche gemeinschaftlich grenzüberschreitende Angebote umsetzen und betreiben wollen. Dafür wird diesen Unternehmern eine betragsmäßig begrenzte Anschubfinanzierung in Höhe von 35 Prozent oder 50 Prozent für derzeit fünf verschiedene Bereiche auf 2 bis 5 Jahre zur Verfügung gestellt (beispielsweise für den Betrieb von Containerdiensten auf der Schiene oder für die Bereitstellung von Know-How-Transfer), wenn deren eingereichte Projekte bestimmte Mindestverlagerungsmengen erreichen.

Einreichung von Anträgen

Projektvorschläge und Förderanträge können im Rahmen von jährlichen Aufrufen (Calls) bei der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EACI) eingereicht werden. Der Zeitraum für die Einreichung von Projektvorschlägen liegt in der Regel im ersten Quartal eines Jahres und endet 2 bis 3 Monate nach dem Aufruf. Nach Beendigung des Aufrufs können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Der Aufruf sowie alle notwendigen Unterlagen werden auf der Marco Polo Website der EACI veröffentlicht.

Die eingereichten Projekte werden von der Kommission bewertet, sie müssen Vorteile für die Umwelt und die Gesellschaft beinhalten, glaubwürdig und auf Dauer angelegt sein, einen innovativen Ansatz haben und mit Ausnahme der Verlagerungsaktionen gewährleisten, dass die Ergebnisse verbreitet werden können und einen europäischen Wert hinsichtlich der Verbesserung der Zusammenarbeit und dem Teilen von Wissen beinhalten.

Neuerungen ab 2010

Im September 2009 hat die Europäische Kommission nun die Teilnahmebedingungen angepasst, um sie attraktiver für die Verkehrsbranche zu gestalten. Zu den Änderungen zählen:

  • Senkung und Einführung von Mindestförderschwellen
  • sowohl Konsortien als auch Einzelunternehmen können Projektvorschläge einreichen
  • bei der Ermittlung der Verkehrsleistung werden die Ladeeinheit einschließlich Fahrzeug, die leeren Ladeeinheiten und leere Fahrzeuge berücksichtigt, wenn diese nicht auf der Straße befördert werden;
  • die Fristen für das Erreichen der Projektziele wurden flexibler gestaltet
  • die anfängliche Finanzhilfe der Gemeinschaft beträgt nun 2 Euro je 500 Tonnenkilometer (tkm)
  • die Zeitspanne zwischen Antragstellung und Unterzeichnung der Zuschuss-Vereinbarungen wurde verkürzt


Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/international_eu/eu/marcopolo/marcopolo.html
Stand: 21.12.2010