Durch die Europäische Kommission wurden Österreich aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU) für Verkehrsvorhaben im Rahmen der transeuropäischen Netze (TEN) in den Jahren 1995 bis 2006 bereits insgesamt Zuschüsse in Höhe von rund 245 Millionen Euro zugesprochen.
Die bislang zugesprochenen Zuschüsse betreffen größtenteils Schienenvorhaben. Der Hauptanteil der gewährten Zuschüsse für die Schiene entfällt auf die Brennerachse und die Donauachse. Dies ist auch als Zeichen dafür zu werten, welche große Bedeutung diesen Bahnachsen seitens der EU beigemessen wird.
Neben Zuschüssen zu Schienenvorhaben wurden Österreich bislang von der Europäischen Kommission auch für Vorhaben im Binnenschifffahrtsbereich, im Straßenbereich, im Luftfahrtbereich und im Bereich des Verkehrsmanagements Zuschüsse zugesprochen.
Die Leitlinien für ein transeuropäisches Verkehrsnetz („TEN-Leitlinien Verkehr“) wurden im April 2004 geändert. Im Zuge der Verhandlungen um die neuen TEN-Leitlinien (Entscheidung Nummer 884/2004/EG) konnte Österreich erreichen, dass es an sechs Hauptachsen der neuen TEN-Prioritätenliste beteiligt ist. Die bis dahin geltende Prioritätenliste („Essener Liste“) hatte Österreich demgegenüber nur Anteil an einer Achse (Brennerachse) zugestanden. Durch die Verabschiedung der neuen TEN-Leitlinien und der neuen TEN-Prioritätenliste im April 2004 konnte somit bei den transeuropäischen Netzen im Vergleich zur bis dahin geltenden Rechtslage eine deutliche Besserstellung Österreichs erreicht werden.
Für den Zeitraum 2007-2013 werden die TEN-Zuschüsse für Verkehrsvorhaben an welchen Österreich Anteil hat nach derzeitigen Schätzungen rund 670 Millionen Euro betragen.