Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzblattes Nummer 173/2004:
haben sich die Zuständigkeiten bei luftfahrtbehördlichen Bewilligungen geändert. Die Formulare für den Vogelaufprall (Bird Strike), die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Authority: EASA ) Part-145", "EASA Form 2 + 4" und der "Antrag auf eine Herstellungsbewilligung" (Production Organisation Approval: POA) sind ab sofort unter den unten angeführten Links auf der Website der Austro Control (ACG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) abrufbar.
Jeder Vogelaufprall, der sich im gewerblichen Luftverkehr ereignet, ist der ACG (Austro Control GmbH) mit dem Formular "Bird Strike" zu melden.
ist eine internationale Bewilligung für Instandhaltungsbetriebe.
Ein Antrag auf eine Herstellungsbewilligung (POA) muss mit den Formblättern 50 und 51 an die zuständige Behörde gestellt werden. Dies geschieht gemäß Verordnung 1702/2003 Artikel 21A.134 der Europäischen Union (EU).
Die Links unter dem Text verweisen Sie auf weitere Informationen und Formulare auf der Austro Control (ACG) Webseite.
Auf der Webseite der ACG sind unter dem Punkt "AOC (Air Operator Certificate) -Betriebe" die "Bird Strike Formulare" abrufbar.
Das Crew Member Certificate (CMC) gemäß der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization: ICAO) Annex 9 stellt eine passrechtliche Erleichterung für Flugbesatzungsmitglieder dar. Ein Visum wird bei Verwendung des CMC normalerweise nicht mehr benötigt und erleichtert so die Arbeitsweise der Luftfahrtunternehmen. Sie können das Formular für das Crew Member Certificate hier unterhalb des Textes downloaden.