In Österreich sind mehrere Behörden mit Luftfahrtangelegenheiten befasst. In den untenstehenden Artikeln werden grundsätzliche Agenden und die Zuständigkeiten der jeweiligen Organisationen erläutert.
Dies sind die österreichischen Luftfahrtbehörden:
- Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde.
- Austro Control GmbH
- Österreichischer Aeroclub
- Landeshauptleute
- Bezirksverwaltung
Landeshauptleute
Der sachliche Wirkungsbereich der Landeshauptleute umfasst folgende Bewilligungen:
- Außenlandungen und Außenabflüge,
- Luftfahrthindernisse außerhalb von Sicherheitszonen sowie sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Luftfahrhindernissen,
- Luftfahrzeug-Vermietung,
- zivile Luftfahrtveranstaltungen,
- Steigenlassen von Fesselballonen und Drachen,
- Modellflüge,
- Abwerfen von Sachen.
Bezirksverwaltungsbehörden
Die Kompetenz der Bezirksverwaltungsbehörden umfasst:
- Angelegenheiten der Flugfelder einschließlich ihrer Sicherheitszonen
- Angelegenheiten der Luftfahrthindernisse in den oben genannten Bereichen
- Bewilligung von zivilen Bodeneinrichtungen auf Flugfeldern
- Durchführung von Verfahren als Verwaltungsstrafbehörde in Luftfahrtangelegenheiten