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Luftfahrtbehörden

Landeshauptleute

Die Wappen der neun österreichischen Bundesländer

Der sachliche Wirkungsbereich der Landeshauptleute umfasst folgende Bewilligungen:

  • Außenlandungen und Außenabflüge,
  • Luftfahrthindernisse außerhalb von Sicherheitszonen sowie sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Luftfahrhindernissen,
  • Luftfahrzeug-Vermietung,
  • zivile Luftfahrtveranstaltungen,
  • Steigenlassen von Fesselballonen und Drachen,
  • Modellflüge,
  • Abwerfen von Sachen.

Bezirksverwaltungsbehörden



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/behoerden/index.html
Stand: 13.02.2009