Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) ist dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) eingegliedert. Nachgeordnete Luftfahrtbehörden sind die Landeshauptleute, die mit speziellen Aufgaben betraute Austro Control GmbH sowie der Österreichische Aeroclub und die Bezirksverwaltungsbehörden.
Diese Luftfahrtbehörde ist in allen wichtigen internationalen Luftfahrtorganisationen vertreten:
Der Abschluß von bilateralen Luftverkehrsabkommen erfolgt unter wesentlicher Beteiligung der Luftfahrtbehörde, um den Luftverkehr von und nach Österreich zu intensivieren.
Die Erteilung von Genehmigungen an österreichische Luftfahrtunternehmen zur gewerblichen Beförderung von Passagieren, Fracht und Post sowie die flugbetriebliche, technische und finanzielle Sicherheitsaufsicht über die Luftfahrt- und Instandhaltungsunternehmen wird von der Austro Control GmbH ausgeübt. Die finanzielle Überprüfung der Unternehmen sowie die Erteilung der Betriebsgenehmigung erfolgt durch die Oberste Zivilluftfahrtbehörde. Ferner ist die OZB Aufsichtsbehörde über die Austro Control GmbH und über den Österreichischen Aeroclub.
Ebenso erfolgt vom bmvit als Oberste Zivilluftfahrtbehörde die Sicherheitsaufsicht für Flughäfen einschließlich der Vorkehrungen gegen Sabotageakte sowie die Erteilung von Beförderungs- und Betriebsaufnahmebewilligungen für Ultraleichtflugzeuge, Hänge- und Paragleiter und Ballone sowie die Übertragung der Berechtigung zur Durchführung von periodischen Nachprüfungen an Luftfahrzeugen an entsprechend qualifizierte Instandhaltungsbetriebe.
Im unten angehängten Dokument sind die Gebühren und Abgaben an die Oberste Zivilluftfahrtbehörde aufgelistet:
Diese Abteilung ist für rechtliche Sachgebiete zuständig.
Sie kann unter der E-Mail-Adresse l1@bmvit.gv.at kontaktiert werden.
Diese Abteilung ist betraut mit
Diese Abteilung befasst sich mit der Umsetzung der betrieblichen und technischen Standards in die österreichische Rechtsordnung, Betriebs- und Sicherheitsaufsichten und Angelegenheiten des Wettbewerbs. E-Mail-Adresse dieser Abteilung: l3@bmvit.gv.at.
Die Abteilung IV/L4 – "Flughäfen, Flugsicherungsanlagen, Bodenabfertigung und Luftfahrthindernisse" ist für Verwaltungsverfahren bei Flughäfen und Flugsicherungsanlagen einschließlich der dazugehörigen Betriebs- und Sicherheitsaufsicht, für Bodenabfertigungsdiensteleister und Bewilligung von Luftfahrthindernissen zuständig.
E-Mail: l4@bmvit.gv.at
[Rechtsgrundlage: Luftfahrtgesetz (LFG), Paragraf 141]