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Betriebsgenehmigung für Luftfahrtunternehmen

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Helikopter im Flug
Rechte: Norbert Theiner

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Landeanflug
Rechte: bmvit / Christine Prull

Rechtsgrundlagen

Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung und Zulassung als Luftfahrtunternehmen sind die Voraussetzungen folgender Verordnungen zu erfüllen:

  1. Verordnung (EG) vom 24. September 2008, über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung), (EG-VO Nummer 1008/2008), und
  2. Verordnung betreffend die Voraussetzungen für die Erteilung und Aufrechterhaltung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operators Certificate Verordnung - AOCV) 2008, Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Nummer 254/2008.

Für die Prüfung des Antrages sind geeignete Nachweise über das Unternehmen vorzulegen. Wenn das Unternehmen als Gesellschaft geführt wird, sind der Gesellschaftsvertrag und ein aktueller Firmenbuchauszug vorzulegen. Sollten an der antragstellenden Gesellschaft andere in- oder ausländische Gesellschaften (oder Stiftungen) beteiligt sein, sind auch von diesen Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag und der Firmenbuchauszug (von Stiftungen der Stiftungsvertrag) vorzulegen.

Von allen Eigentümern der Gesellschaft sind Staatsbürgerschaftsnachweise vorzulegen.

Aus den Unterlagen muss weiters ersichtlich sein, dass

  • der Sitz des Unternehmens sich in Österreich befindet,
  • die Haupttätigkeit der Luftverkehr ist, sei es allein oder in Verbindung mit jeder sonstigen Form des gewerblichen Betriebs von Luftfahrzeugen oder der Instandsetzung und der Wartung von Luftfahrzeugen,
  • das Unternehmen sich derzeit und auch weiterhin unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten befindet und zu jeder Zeit von diesen tatsächlich kontrolliert wird.

Ebenso ist ein polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) der Personen vorzulegen, die auf Dauer die tatsächliche Leitung Ihres Unternehmens (Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen et cetera) übernehmen. Die entsprechenden Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Versicherung

Das Unternehmen muss gegen die im Rahmen seiner Haftpflicht zu ersetzenden Schäden, die Fluggästen, Gepäck, Fracht, Post oder Dritten durch Unfälle entstehen können, gemäß Verordnung (EG) Nummer 785/2004 versichert sein. Der Abschluss dieser Versicherungen ist vor Erteilung der Betriebsgenehmigung und des AOC von Ihnen nachzuweisen. Dieser Versicherungsnachweis ist der zuständigen Austro Control GmbH vorzulegen.

Weitere Voraussetzungen

Zur weiteren Erfüllung der Voraussetzungen gemäß den obigen Verordnungen sind wirtschaftliche sowie technische und flugbetriebliche Überprüfungen Ihres Unternehmens notwendig. Dazu bitten wir Sie um die Übersendung folgender Unterlagen:

  1. Die im Merkblatt zur finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Bescheinigungen über die wirtschaftlichen Voraussetzungen.
  2. Bescheinigungen über die technischen und flugbetrieblichen Voraussetzungen, insbesondere über die zum Einsatz kommenden Luftfahrzeuge. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass diese Luftfahrzeuge ein österreichisches Kennzeichen oder ein Kennzeichen eines EU-Mitgliedstaates tragen müssen.
Eine örtliche Überprüfung Ihres Unternehmens kann erst nach Prüfung der oben angegebenen Unterlagen erfolgen.

Für die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung des Unternehmens und die Erteilung des Konzessionsbescheides ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) als Oberste Zivilluftfahrtbehörde zuständig.

Für die Ausstellung des Air Operators Certificate (AOC) und dessen Änderungen sowie für die flugtechnische Prüfung ist die Austro Control GmbH zuständig.

Für Rückfragen in diesen Fachbereichen:

Rechtliche Prüfung:

Dr. Karl Prachner
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung IV/L1
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 9700

Wirtschaftliche Prüfung:

DDr. Herbert Zulinski
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung IV/L3
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 9300

Flugbetriebliche und Technische Prüfung:

Horst Hasenhütl, MSc
Austro Control GmbH
Schnirchgasse 11, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 5 1703 Durchwahl 1600

Die Entscheidung über den Antrag wird nach den Ergebnissen des durchzuführenden Verwaltungsverfahrens als schriftlicher Bescheid erfolgen.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flughaefen/gruendung/betriebsg/betriebsg.html
Stand: 02.09.2011