Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung und Zulassung als Luftfahrtunternehmen sind die Voraussetzungen folgender Verordnungen zu erfüllen:
Für die Prüfung des Antrages sind geeignete Nachweise über das Unternehmen vorzulegen. Wenn das Unternehmen als Gesellschaft geführt wird, sind der Gesellschaftsvertrag und ein aktueller Firmenbuchauszug vorzulegen. Sollten an der antragstellenden Gesellschaft andere in- oder ausländische Gesellschaften (oder Stiftungen) beteiligt sein, sind auch von diesen Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag und der Firmenbuchauszug (von Stiftungen der Stiftungsvertrag) vorzulegen.
Von allen Eigentümern der Gesellschaft sind Staatsbürgerschaftsnachweise vorzulegen.
Aus den Unterlagen muss weiters ersichtlich sein, dass
Ebenso ist ein polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) der Personen vorzulegen, die auf Dauer die tatsächliche Leitung Ihres Unternehmens (Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen et cetera) übernehmen. Die entsprechenden Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Das Unternehmen muss gegen die im Rahmen seiner Haftpflicht zu ersetzenden Schäden, die Fluggästen, Gepäck, Fracht, Post oder Dritten durch Unfälle entstehen können, gemäß Verordnung (EG) Nummer 785/2004 versichert sein. Der Abschluss dieser Versicherungen ist vor Erteilung der Betriebsgenehmigung und des AOC von Ihnen nachzuweisen. Dieser Versicherungsnachweis ist der zuständigen Austro Control GmbH vorzulegen.
Zur weiteren Erfüllung der Voraussetzungen gemäß den obigen Verordnungen sind wirtschaftliche sowie technische und flugbetriebliche Überprüfungen Ihres Unternehmens notwendig. Dazu bitten wir Sie um die Übersendung folgender Unterlagen:
Für die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung des Unternehmens und die Erteilung des Konzessionsbescheides ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) als Oberste Zivilluftfahrtbehörde zuständig.
Für die Ausstellung des Air Operators Certificate (AOC) und dessen Änderungen sowie für die flugtechnische Prüfung ist die Austro Control GmbH zuständig.
Dr. Karl Prachner
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung IV/L1
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 9700
DDr. Herbert Zulinski
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung IV/L3
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 9300
Horst Hasenhütl, MSc
Austro Control GmbH
Schnirchgasse 11, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 5 1703 Durchwahl 1600
Die Entscheidung über den Antrag wird nach den Ergebnissen des durchzuführenden Verwaltungsverfahrens als schriftlicher Bescheid erfolgen.