Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung und Zulassung als Luftfahrtunternehmen sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Für die Prüfung des Antrages sind geeignete Nachweise über das Unternehmen vorzulegen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Bedingungen für die Erteilung einer luftfahrtbehördlichen Betriebsgenehmigung: Rechtsgrundlagen, Versicherungen, wirtschaftliche, technische und flugbetriebliche Überprüfungen.
Jedes Unternehmer ist für einen sicheren Flugbetrieb verantwortlich. Störungen und Zwischenfälle sind unverzüglich dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zu melden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat für Sie Merkblätter rund um das Thema "Finanzielle Leistungsfähigkeit" zusammengestellt.