Die in Österreich ansässigen Luftfahrtunternehmen sind im Besitz einer Betriebsgenehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen, Post und Fracht gemäß der Verordnung (EWG) Nummer 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 sowie eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operators's Certificate), in welchem die einzelnen Luftfahrzeuge und die Berechtigungen eingetragen sind. Die österreichischen Luftbeförderungsunternehmen (doppelsitzige Hänge-/Paragleiter, Ballone, Ultraleichtflugzeuge) sind im Besitz einer Beförderungs- und einer Betriebsaufnahmebewilligung. Die Luftfahrzeuge (ausgenommen Hänge-/Paragleiter) werden in den gemäß Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency: EASA) Part-145, dies ist eine europäische Sicherheitsvorschrift, bewilligten Betrieben instandgehalten.
Bei Bewilligungen der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB) müssen Sie Gebühren und Abgaben entrichten. Die genauen Beträge können Sie der unten stehenden PDF-Datei entnehmen.
Im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und der Medizinische Universität Wien erstellte das Institut Umwelthygiene des Zentrums für Public Health das vorliegende Gutachten zur "Bewertung und Auswirkungen von unzumutbaren Belästigungen von Fluglärm.
Die österreichischen Luftfahrt- und Luftbeförderungsunternehmen mit gültiger Bewilligung sind in den Verzeichnissen der bewilligten Unternehmen aufgelistet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt eine Trennung zwischen Flächen-, Helikopter-, Hänge- und Paragleiter-, Ultraleichtflugzeug- und Ballonfahrtunternehmen.
Die Aufsichtsbehörde über die Instandhaltungsbetriebe ist die Austro Control (Rechtsgrundlage: European Aviation Safety Agency (EASA) Part-145; Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV); Luftfahrtgesetz seit 1. Jänner 2005).
Das Verzeichnis der Instandhaltungsbetriebe und die "EASA Part-145 Instandhaltungsorganisationen" sind auf der Website der Austro Control abrufbar.
Sie können hier diese Verhandlungsschrift als PDF-Dokument herunterladen: "2 Anträge der Salzburger Flughafen GmbH auf Erteilung von Bewilligungen gemäß Paragraf 68 Absatz 1 Luftfahrtgesetz (LFG) betreffend die Änderung der bescheidmäßig festgelegten Zivilflugplatzsgrenzen des Flughafens Salzburg, und zwar im Nordwesten und im Südwesten".
Am 1. März 2007 hat die Flughafen Wien AG bei der Niederösterreichischen Landesregierung für die geplante dritte Piste (Richtung Ost-West) einen Genehmigungsantrag gestellt. Es muss nun festgestellt werden, welche Auswirkungen dieses Vorhaben auf die Umwelt hat.