Die in Österreich ansässigen Luftfahrtunternehmen sind im Besitz einer Betriebsgenehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen, Post und Fracht gemäß der Verordnung (EWG) Nummer 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 sowie eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operators's Certificate), in welchem die einzelnen Luftfahrzeuge und die Berechtigungen eingetragen sind.
Die österreichischen Luftbeförderungsunternehmen (doppelsitzige Hänge-/Paragleiter, Ballone, Ultraleichtflugzeuge) sind im Besitz einer Beförderungs- und einer Betriebsaufnahmebewilligung. Die Luftfahrzeuge (ausgenommen Hänge-/Paragleiter) werden in den gemäß Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency: EASA) Part-145, dies ist eine europäische Sicherheitsvorschrift, bewilligten Betrieben instandgehalten.
In der zum Download zur Verfügung stehenden Information sind die in den Verwaltungsverfahren der Obersten Zivilluftfahrtbehörde anfallenden Gebühren und Abgaben ersichtlich.
Am 1. März 2007 hat die Flughafen Wien AG bei der Niederösterreichischen Landesregierung für die geplante dritte Piste (Richtung Ost-West) einen Genehmigungsantrag gestellt. Es muss nun festgestellt werden, welche Auswirkungen dieses Vorhaben auf die Umwelt hat.
Das bmvit als Oberste Zivilluftfahrtbehörde erteilt im Einvernehmen mit BMLV, BMWA und BMLFUW der Salzburger Flughafen GmbH gemäß den Anträgen die Bewilligung zur Änderung des bescheidmäßig festgelegten Flugplatzareals (der Flugplatzgrenze) des Flughafens Salzburg im Nordwesten und Südwesten nach Maßgabe folgender Bestimmungen.
Im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und der Medizinische Universität Wien erstellte das Institut Umwelthygiene des Zentrums für Public Health das vorliegende Gutachten zur "Bewertung und Auswirkungen von unzumutbaren Belästigungen von Fluglärm.
Die Aufsichtsbehörde über die Instandhaltungsbetriebe ist die Austro Control (Rechtsgrundlage: European Aviation Safety Agency (EASA) Part-145; Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV 2010 idgF); Luftfahrtgesetz idgF).
Das Verzeichnis der Instandhaltungsbetriebe und die "EASA Part-145 Instandhaltungsorganisationen" sind auf der Website der Austro Control abrufbar.
Folgende Flughäfen haben aufgrund der Vorgabe der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) sowie der Flughafen-Zertifizierungsverordnung (FZV 2010) nach umfassenden Prüfungen durch die Obersten Zivilluftfahrtbehörde ein für 5 Jahre gültiges Zertifikat erlangt: