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Flughäfen und Unternehmen

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Landeanflug auf Flughafen Wien Schwechat
Rechte: Christian Marek (BMVIT)

Die in Österreich ansässigen Luftfahrtunternehmen sind im Besitz einer Betriebsgenehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen, Post und Fracht gemäß der Verordnung (EWG) Nummer 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 sowie eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operators's Certificate), in welchem die einzelnen Luftfahrzeuge und die Berechtigungen eingetragen sind. Die österreichischen Luftbeförderungsunternehmen (doppelsitzige Hänge-/Paragleiter, Ballone, Ultraleichtflugzeuge) sind im Besitz einer Beförderungs- und einer Betriebsaufnahmebewilligung. Die Luftfahrzeuge (ausgenommen Hänge-/Paragleiter) werden in den gemäß Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency: EASA) Part-145, dies ist eine europäische Sicherheitsvorschrift, bewilligten Betrieben instandgehalten.

Vergebührung von Anträgen und Erledigungen

Bei Bewilligungen der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB) müssen Sie Gebühren und Abgaben entrichten. Die genauen Beträge können Sie der unten stehenden PDF-Datei entnehmen.

Gutachten betreffend Fluglärm

Luftfahrt- und Luftbeförderungsunternehmen

Instandhaltungsbetriebe

Erweiterung des Flughafens Salzburg 2007

Dritte Piste des Flughafen Wiens

Am 1. März 2007 hat die Flughafen Wien AG bei der Niederösterreichischen Landesregierung für die geplante dritte Piste (Richtung Ost-West) einen Genehmigungsantrag gestellt. Es muss nun festgestellt werden, welche Auswirkungen dieses Vorhaben auf die Umwelt hat.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flughaefen/index.html
Stand: 04.02.2010