Ab 6. November 2006 gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck für alle Ab- und Weiterflüge von Flughäfen der Europäischen Union (EU) sowie von Island, Norwegen und der Schweiz (EU-Verordnung 1546/2006, Änderung von Nummer 622/2003). Dazu gehören auch alle innerösterreichischen Flüge.
Flüssige und gelartige Produkte, wie zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Medikamente und Spezialnahrung (zum Beispiel Babynahrung), die während der Reise benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die Vereinigten Staaten (USA).
Weiter Flüssigkeiten müssen Sie im Gepäck unterbringen. Achten Sie darauf, die Flüssigkeiten stoß-, auslauf- und bruchsicher zu verpacken. Für bestimmte Strecken können noch strengere Sicherheitsbestimmungen gelten.
Berücksichtigen Sie diese Auflagen bereits bei Ihrer Reiseplanung. Um Verzögerungen so kurz wie möglich zu halten, wird Passagieren angeraten, die vorschriftskonforme Verpackung von Flüssigkeiten bereits zu Hause vorzubereiten.
Artikel, die an Flughäfen in der Europäischen Union oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen erworben wurden, dürfen in einem manipulationssicheren Plastiksack mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Das gilt nicht für Codeshare-Flüge, die von Drittstaaten durchgeführt werden. Bei diesen Codeshare-Flügen teilen sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug. Jede der beteiligten Gesellschaften führt diesen Flug unter einer eigenen Flugnummer, dem Code.
Der Einmalverschluss der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Bei Transferflügen soll dieser Plastiksack erst am Flughafen des Zielortes geöffnet werden. Für die Mitnahme von flüssigen Artikeln im Handgepäck auf Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA gelten spezielle Bestimmungen. Erfragen Sie diese bitte vor Ort an der Verkaufsstelle. Artikeln, die nach der Sicherheitskontrolle eingekauft werden, müssen nicht in derartigen, manipulationssicheren Plastiksäcken verpackt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat für Sie die Liste für Fluggäste verbotenen Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Reisegepäck zusammengestellt.