Die Europäische Union (EU) hat Bestimmungen erlassen, die für alle Flughäfen der EU gelten. Sie garantieren gleichen Zugang zum Luftverkehr, ohne Diskriminierung oder zusätzliche Kosten. Niemand kann Ihnen wegen Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität die Buchung oder den Einstieg verweigern. Die einzigen Ausnahmen sind Sicherheitsanforderungen aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften oder Unmöglichkeiten wie die Enge des Flugzeugs. (Rechtsgrundlage: Verordnung 1107/2006 vom 5. Juli 2006)
Der Vulkanausbruch in Island und die dadurch entstandene Aschewolke über Europa hat auch in Österreich zu Beeinträchtigungen des Luftverkehrs und unzähligen Flugannullationen geführt. Trotz der außergewöhnlichen Lage ist die Verordnung der Europäischen Union Nummer 261/2004 uneingeschränkt gültig und betroffene Passagiere haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen durch die Fluggesellschaften.
Ab 6. November 2006 gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck für alle Ab- und Weiterflüge von Flughäfen der Europäischen Union (EU) sowie von Island, Norwegen und der Schweiz. Dazu gehören auch alle innerösterreichischen Flüge. Flüssige und gelartige Produkte, wie zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck nur unter besonderen Bestimmungen gestattet.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) wurde per 1.Juli 2006 als zuständige Behörde und als nationale Durchsetzungsstelle für die Fluggastrechte Verordnung 261/2004 benannt. Der Zuständigkeitsbereich umfasst ausgehende Flüge von den sechs österreichischen Flughäfen (Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt) – im Linien- und Charterverkehr und eingehende Flüge aus Nicht EU-Staaten mit in der Europäischen Union (EU) registrierten Fluglinien.
Im Interesse eines hohen Sicherheitsniveaus müssen Fluggäste direkt am Bordinggate (Flugsteig) die Bordkarte und einen amtlichen Lichtbildausweis bereithalten.
Für Flüge innerhalb Österreichs stellt der Führerschein einen ausreichenden Identitätsnachweis dar. Flüge in Schengen-Länder als auch in Nicht-Schengen-Länder erfordern aber unbedingt einen Reisepass oder Personalausweis.