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Informationen für Flugreisende

Rechte für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit

Die Europäische Union (EU) hat Bestimmungen erlassen, die für alle Flughäfen der EU gelten. Sie garantieren gleichen Zugang zum Luftverkehr, ohne Diskriminierung oder zusätzliche Kosten. Niemand kann Ihnen wegen Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität die Buchung oder den Einstieg verweigern. Die einzigen Ausnahmen sind Sicherheitsanforderungen aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften oder Unmöglichkeiten wie die Enge des Flugzeugs. (Rechtsgrundlage: Verordnung 1107/2006 vom 5. Juli 2006)

Vulkanausbruch Island: Informationen Passagierrechte

Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Ab 6. November 2006 gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck für alle Ab- und Weiterflüge von Flughäfen der Europäischen Union (EU) sowie von Island, Norwegen und der Schweiz. Dazu gehören auch alle innerösterreichischen Flüge. Flüssige und gelartige Produkte, wie zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck nur unter besonderen Bestimmungen gestattet.

Fluggastrechte

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) wurde per 1.Juli 2006 als zuständige Behörde und als nationale Durchsetzungsstelle für die Fluggastrechte Verordnung 261/2004 benannt. Der Zuständigkeitsbereich umfasst ausgehende Flüge von den sechs österreichischen Flughäfen (Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt) – im Linien- und Charterverkehr und eingehende Flüge aus Nicht EU-Staaten mit in der Europäischen Union (EU) registrierten Fluglinien.

Ausweispflicht am Boardinggate

Im Interesse eines hohen Sicherheitsniveaus müssen Fluggäste direkt am Bordinggate (Flugsteig) die Bordkarte und einen amtlichen Lichtbildausweis bereithalten.

Für Flüge innerhalb Österreichs stellt der Führerschein einen ausreichenden Identitätsnachweis dar. Flüge in Schengen-Länder als auch in Nicht-Schengen-Länder erfordern aber unbedingt einen Reisepass oder Personalausweis.

Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen

Diese Liste (black list) wurde auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 von der Europäischen Kommission erstellt und am 23. März 2006 im Amtsblatt Nummer L84 als Verordnung (EG) Nummer 474/2006 veröffentlicht. Sie wird laufend aktualisiert. Den angeführten Luftfahrtunternehmen wurde aus Sicherheitsgründen der Betrieb innerhalb der Europäischen Union untersagt.


Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende/index.html
Stand: 08.06.2010