Passagierrechte
Die Passagierrechte sind auch unter den aktuellen Bedingungen von den Fluggesellschaften einzuhalten.
Diese Rechte beinhalten:
- das Recht, zwischen Flugkostenrückerstattung und Umbuchung zu wählen
- das Recht auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, falls nötig Unterkunft)
- das Recht, von den Fluggesellschaften informiert zu werden (über die Passagierrechte, über die Situation und ihre Entwicklung, über Annullierungen und Verspätungen)
Achtung: Bei außergewöhnlichen Umständen wie dem vorliegenden haben Passagiere kein Recht auf Ausgleichszahlungen!
Vorgehen bei Beschwerden
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) ist als nationale Durchsetzungsstelle für die Fluggastrechte für die Einhaltung der EU-Verordnung 261/2004, die die Ansprüche der Passagiere regelt, unter folgenden Voraussetzungen zuständig:
- bei Flügen, die von österreichischen Flughäfen ausgehen oder
- bei Flügen aus Drittstaaten, die Flughäfen in Österreich (Wien, Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Innsbruck) zum Ziel haben und von einem Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden
Trifft eine dieser Voraussetzungen zu, empfiehlt das bmvit folgendes Vorgehen:
- Senden Sie innerhalb von 2 Monaten Ihre Beschwerde zuerst an das ausführende Luftfahrtunternehmen.
- Ihre Beschwerde sollte innerhalb von 2 Monaten von dem Luftfahrtunternehmen behandelt werden. Falls Sie danach eine unbefriedigende oder gar keine Antwort erhalten, dann sind wir Ihr Ansprechpartner.
- Übermitteln Sie uns Ihre Beschwerde innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der unzufriedenstellenden Reaktion des Luftfahrtunternehmens. Sie haben die Möglichkeit uns Ihr Anliegen bevorzugt per E-Mail, telefonisch via die Servicetelefon oder per Post mit dem Beschwerdeformular zur übermitteln.
Sie erreichen die Beschwerde- und Schlichtungsstelle über die E-Mailadresse: fluggastrechte@bmvit.gv.at sowie über das Servicetelefon +43 (0)1 711 62 65 9204 (von Montag bis Donnerstag, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr). - Innerhalb von 2 Monaten, nachdem Ihr Anliegen bei uns eingegangen ist erhalten Sie dann umfassende Informationen bezüglich der möglichen weiteren Vorgehensweise.
Liste betroffener Flüge von und zu österreichischen Flughäfen
Die betroffenen Flüge sind im Anschluss an diesen Artikel als PDF abrufbar: