Dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ist die Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) eingegliedert. Nachgeordnete Luftfahrtbehörden sind die Landeshauptleute, die mit speziellen Aufgaben betraute Austro Control GmbH sowie der Österreichische Aeroclub. Die Tätigkeitsbereiche, Mitarbeit auf internationaler Ebene und Erteilung von Betriebsbewilligungen sind dem Artikel "Luftfahrtbehörden" zu entnehmen.
Für die österreichischen Flughäfen gelten unterschiedliche Betriebszeiten, nur am Flughafen Wien ist ein Nachtflugbetrieb möglich. Um den Lärmpegel gering zu halten, gelten entsprechende Lärmvorschriften (Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung).
In Österreich ist auch das Fliegen mit Hänge- und Paragleitern, Ultraleichtluftfahrzeugen, Segelflugzeugen und das Fahren mit Ballonen populär. Diese Sportarten sind für den Tourismus von großer Bedeutung. Die Entwicklung reicht bis zu den motorisierten Hänge- und Paragleitern. Details zu diesem Thema ist der Website des Österreichischen Aeroclubs zu entnehmen.
Die Abteilung Luftverkehrspolitik fördert eine verbesserte Einbindung Österreichs in die internationalen Flugverkehrsnetze, unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Interessen der Luftverkehrswirtschaft.
Ein Augenmerk wird auch auf die verstärkte Rücksicht auf Konsumentenschutzangelegenheiten gelegt. Diese Prozesse werden begleitet durch die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regelungen in internationalen Foren, wie der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ( ICAO), der Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz ( ECAC), der Welthandelsorgansiation (WTO) und der Europäischen Union (EU).