Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) als Oberste Zivilluftfahrtbehörde hat nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Informationen und Durchführung einer Risikobewertung betreffend dem „Sensitive Security Airworthiness Directive (AD) 2011-04-09“ des U.S. Department of Transportation, Federal Aviation Administration, festgestellt, dass aus österreichischer Sicht keine ausreichenden Gründe zur Umsetzung der im ADs genannten Maßnahmen vorliegen. Somit besteht für OE-registrierte Flugzeuge kein Erfordernis zum Ausbau oder zur Deaktivierung von chemischen Sauerstoffgeneratoren in den Toiletten.
Das bmvit beobachtet weiterhin aufmerksam die zukünftigen Entwicklungen in Europa und weltweit: Neue Informationen werden einer erneuten Prüfung und Risikobewertung unterzogen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen angeordnet.