Das Nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt (NaSP) legt einheitliche Vorschriften für die Sicherheit der Zivilluftfahrt („Security“) in der Republik Österreich fest. Dies geschieht im Sinne der EU-Verordnung Nummer 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002. Dieses Programm ist das nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt im Sinne des Artikels 5 der zitierten EU-Verordnung.
Das Ziel des NaSP ist das Erreichen oder Beibehalten eines einheitlich hohen Sicherheitsstandards der Zivilluftfahrt in Österreich. Dies geschieht durch die Anwendung nationaler und internationaler Rechtsgrundlagen. Damit ist der Schutz vor widerrechtlichen Handlungen gewährleistet und unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt werden verhindert (die Fluggästen, Crews, Flughafenbeschäftigten oder anderen Menschen schaden können).
Dieses Programm gewährleistet in- und ausländischen Luftfahrtunternehmen, welche Flugdienste nach Österreich oder von Österreich aus anbieten, auf allen österreichischen Flughäfen Sicherheit nach internationalem Standard (im Sinne des Artikel 2 der EU-Verordnung).
Es dient weiter dazu, die Verpflichtungen Österreichs als Mitgliedsstaat der Europäischen Union, Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) zu erfüllen. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus den in der EU-Verordnung normierten Vorschriften:
Die fünfte Auflage des Nationalen Sicherheitsprogramms (NaSP) bezieht sich auf die Verordnungen 2409/2006 der Europäischen Kommission. Die Ergänzungen der Verordnung 622/2003 hinsichtlich der fortlaufenden Stichprobe der Fluggäste und der Ausrüstungsspezifikationen werden hier ebenfalls berücksichtigt.
Aufgrund eines neuen Beschlusses des Nationalen Sicherheitskomitees vom 28. November 2008 wurde die fünfte Auflage des Nationalen Sicherheitsprogramms (NaSP) überarbeitet. Diese neue Version des NaSP gemäß Artikel 5 der EU-Verordnung 2320/2002 steht Ihnen zum Herunterladen am Ende dieses Beitrags zur Verfügung.
Die Verordnung (EG) 2320/2002 vom 16. Dezember 2002 bildet die maßgebliche Grundlage für das Nationale Sicherheitsprogramm (NASP) für die Zivilluftfahrt der Republik Österreich. Die innerstaatliche Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und die gesetzliche Ermächtigung zum Schutz der Zivilluftfahrt in Österreich werden durch nationale Rechtsnormen gewährleistet.
Postsendungen, die mit Passagier-, Nurfracht- und Nurpostflugzeugen befördert werden (Luftpost), sind vor der Verladung ins Flugzeug Sicherheitskontrollen zu unterziehen. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt sind anzuwenden.
Das Nationale Zivilluftfahrt-Sicherheitskomitee arbeitet das NaSP aus und entwickelt es weiter. Danach wird es dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) vorgelegt. Für die Umsetzung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren der jeweiligen Flughäfen ist das Flughafen-Sicherheitskomitee zuständig.
Kostenpflichtige Ausbildungsprogramme für Fracht (Cargo) und Post (Mail) werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) durchgeführt. Ein 16-stündiger Kurs wird durch fixe Terminvorgaben österreichweit für reglementierte Beauftragte und die reglementierte Postverwaltung vorgeschrieben. Die Kursemodule werden von Expertinnen und Experten abgehalten.
Für alle Mitarbeiter auf Flughäfen und das Bodenpersonal der Luftfahrtunternehmen, die eine Erlaubniskarte benötigen, wird ein Sicherheitsschulungsprogramm in Form einer Erstunterweisung im Ausmaß von drei Stunden Theorie und einer Stunde Praxis durchgeführt.