Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) weist die Großkundenversender (bekannte Versender für Nurfrachtflugzeuge, in Englisch: account consignor) darauf hin, dass die Unterzeichnung der Erklärung der nationalen Anweisungen eine Voraussetzung für die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 820/2008 darstellt. Die nationalen Anweisungen geben die Verpflichtungen der bekannten Versender für Luftfracht wieder, die auf Nurfrachtflugzeugen befördert wird. Diese Anweisungen müssen gemäß Verordnung (EG) Nummer 820/2008 von allen Großkundenversendern unterzeichnet werden. Werden diese Anweisungen nicht unterfertigt, müssen zusätzliche technische Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Diese Punkte stellen keine Änderung der geltenden Sicherheitsauflagen sowie des Haftungsrahmens der Großkundenversender dar, sondern geben die bestehenden Verpflichtungen für bekannte Versender für Nurfrachtflugzeuge wieder, um die Einschleusung von verbotenen Gegenständen in die Luftfracht mit terroristischer Absicht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 zu verhindern.
Des weiteren erinnert das BMVIT daran, dass vom Großkundenversender gegenüber dem reglementierten Beauftragten eine Person zu benennen ist, die für die Einhaltung dieser Anweisungen verantwortlich ist. Diese Person mit den entsprechenden Kontaktangaben der Person (Telefonnummer, Fax oder E-mail) ist in der unterfertigten Erklärung anzugeben.
Diese Anweisungen wurden zu Ihrem Gebrauch erstellt, um Ihren Mitarbeitern Informationen in der Vorbereitung und der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfrachtsendungen zu geben. Diese Instruktionen beruhen auf der EU-VO 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Luftfahrtsicherheit in der Zivilluftfahrt.
Der Zugang zu den Bereichen, in denen Luftfrachtsendungen vorbereitet, verpackt und/oder gelagert werden, ist zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zutritt haben. Besucher sind in den Bereichen, in denen Luftfrachtsendungen vorbereitet, verpackt oder gelagert werden, jederzeit zu begleiten.
Die Integrität des gesamten beschäftigten Personals, welches Zugang zu Luftfracht hat, ist sicherzustellen. Dies soll mindestens die Überprüfung der Identität (wenn möglich mit einem Personalausweis mit Foto, Führerschein oder Reisepass) beinhalten sowie eine Überprüfung des Lebenslaufes und/oder vorgelegter Empfehlungen.
Mindestens eine verantwortliche Person ist für die Anwendung und Einhaltung dieser Instruktionen zu benennen (verantwortlich benannte Person).
In dem Fall, wo der Kunde für den Transport der Luftfrachtsendung selbst verantwortlich ist, ist die Sendung vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
Unregelmäßigkeiten (entweder offensichtlich oder vermutet) in Bezug auf diese Instruktionen, sind der verantwortlich benannten Person mitzuteilen. Die verantwortlich benannte Person hat entsprechende Schritte einzuleiten.