Die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington zeigten, dass der Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die Ideale der Demokratie und der Freiheit und für den Frieden darstellt, welche die grundlegenden Werte der Europäischen Union sind.
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sollte der Schutz der Bürger in der Zivilluftfahrt jederzeit gewährleistet werden, indem unrechtmäßige Eingriffe verhindert werden. Um dies zu erreichen, wurden in der Europäischen Union verschiedenste Verordnungen mit dem Ziel erlassen, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu vereinheitlichen und zu erhöhen.
Zur Erreichung dieses Ziels hatte jeder Mitgliedstaat ein Nationales Sicherheitsprogramm zu beschließen und dessen Durchführung zu koordinieren und zu überwachen. Für die Koordination und die Überwachung des Nationalen Sicherheitsprogramms ist in Österreich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zuständig.
Um die Wirksamkeit des Nationalen Sicherheitsprogramms zu gewährleisten, wurde ein Nationales Qualitätskontrollprogramm beschlossen. Das Nationale Qualitätskontrollprogramm umfasst alle Überwachungsmaßnahmen, die getroffen werden, um die Durchführung des Nationalen Sicherheitsprogramms regelmäßig zu bewerten.
In Österreich werden derzeit 6 internationale Flughäfen, 50 Flugplätze oder Flugfelder, rund 200 Luftfahrtunternehmen, rund 65 reglementierte Beauftrage an circa 150 Standorten, Post sowie Catering-, Reinigungs- und Sicherheitsfirmen durch die Qualitätskontrolle überwacht.
Die Qualitätskontrollmaßnahmen beinhalten Sicherheitsüberprüfungen, Inspektionen, Erhebungen, Tests sowie die Bewertung der Einhaltung der Vorschriften.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Maga. Patricia Karlinger-Weinert
Abteilung II/L3
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 9909
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Maga. Joana Zmugg
Abteilung II/L3
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 9910