- Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) ist für Genehmigungen von Reglementierten Beauftragten zuständig.
- Nach Antragstellung des Reglementierten Beauftragten werden die betrieblichen Voraussetzungen, das Sicherheitskonzept sowie der ausgefüllte Fragebogen der EU-Luftfracht-Datenbank geprüft.
- Die Liste der Reglementierten Beauftragten wird kundgemacht und laufend auf der Homepage des bmvit aktualisiert.
- Versicherung/Verschuldenshaftung des reglementierten Beauftragten:
wird bei der Genehmigung des reglementierten Beauftragten nicht behandelt, siehe Erläuterungen, Allgemeiner Teil zu Änderung des Luftfahrtgesetzes. - Reglementierte Beauftragte werden im Rahmen des nationalen Qualitätskontrollprogramms sowie dem Inspektionsprogramm der Europäischen Kommission überprüft und haben bei derartigen Überprüfungen mitzuwirken.
- Die Genehmigungen können vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegt oder gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides verstoßen wurde.
- Die Genehmigung des reglementierten Beauftragten ist nach 5 Jahren zu erneuern
EU-Luftfracht-Datenbank
Diese von der Europäischen Kommission eingerichtete Datenbank ermöglicht reglementierten Beauftragten und Luftfahrtunternehmen die Eingabe oder Abrufung von bekannten Versendern. Sendungen können mit dem Validierungscode der Datenbank versehen werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Luftfracht-Datenbank. Von dort können Sie über den Eintrag "Contact Us" rechts oben das Einstiegspasswort nach Prüfung des Status ihres Unternehmens durch das bmvit erhalten.