Reglementierte Beauftragte, wie zum Beispiel Agenturen oder Speditionen, stehen in einer geschäftlichen Beziehung mit einem Luftfahrtunternehmen. Sie nehmen Luftfracht von Versendern an, geben diese an das Luftfahrtunternehmen weiter und führen Sicherheitskontrollen durch. Diese werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zugelassen.
Dem folgenden Artikel sind nähere Informationen über beauftragte Transportunternehmen zu entnehmen.
Anträge für die Zulassung als reglementierter Beauftragter sowie die Änderung bestimmter Einträge (Adresse, Standorte, Sicherheitsbeauftragter usw.) können über folgende Formulare durchgeführt werden.
Die Erklärung von Transportunternehmen über die Durchführung und Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen für Luftfracht steht Ihnen in Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Weiters sind die Formulare "Verpflichtungserklärung für reglementierte Beauftragte" und "Verpflichtungserklärung für geschäftliche Versender abrufbar.
Die Erfordernisse zur Genehmigung als reglementierter Beauftragter werden näher erläutert.
Auflistung der genehmigten reglementierten Beauftragten und deren Standorte