Reglementierten Lieferanten ist es gestattet, Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Verfahren, die gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen müssen. Ferner ist eine Bewilligung durch die Oberste Zivilluftfahrtbehörde erforderlich.
Formulare für Reglementierte Lieferanten:
Auflistung der genehmigten reglementierte Lieferanten und deren Standorte.