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Finanzierung

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Die U4
Rechte: bmvit

Für die regionalen Verkehrsmöglichkeiten gewährt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) ab 1. Jänner 2000 Zuschüsse bis zu 50 Prozent der jährlichen Betriebskosten. Das ist abhängig von den bugetären Möglichkeiten des Bundes und gemäß dem Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999: ÖPNRV-G 1999). Für dieses Finanzierungsinstrument stellt der Bund österreichweit 7,267 Millionen Euro zur Verfügung.

Jährlich werden für die Bestellerförderung rund 10 bis 11 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass das Verkehrsressort mehr als seinem gesetzlichen Auftrag entspricht.

Verkehrsdiensteverträge

Das bmvit übermittelt auf Anfrage einen Verkehrsdienstevertrag im Regime der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an interessierte Unternehmen, die für Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr befähigt sind.

Finanzierungsleistungen des Bundes

In diesem Artikel erhalten Sie eine Aufstellung der finanziellen Mittel, die dem Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr (ÖPNRV) vom Bund und vom bmvit zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzung für eine Bundesförderung

Die Gewährung von allfälligen Fördermitteln erfolgt projektbezogen. Voraussetzung für die Vergabe von Bundesmitteln ist die Übermittlung eines Fragebogens hinsichtlich des antragsgegenständlichen Verkehrsdienstes durch die entsprechende Gemeinde beziehungsweise durch das entsprechende Bundesland an das Verkehrsressort.


Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/nahverkehr/finanzierung/index.html
Stand: 07.12.2010