Tarife
Im Verbund kann man mit einer einzigen Fahrkarte mehrere Verkehrsmittel benützen. Dafür bezahlt man einen "Verbundtarif". In der Literatur und in den einzelnen Bundesgesetzen verwendet man auch die Begriffe „Verbundregelbeförderungspreis“ oder „Gemeinschaftstarif“. Der Verbundtarif liegt - von einigen Ausnahmen abgesehen - meist unter dem von den einzelnen Unternehmen festgesetzten Tarif (Haus- oder Unternehmenstarif). Die Differenz wird von den jeweils am Verbund beteiligten Gebietskörperschaften getragen.
Der Fahrpreis orientiert sich nach einem Tarifmodell des jeweiligen Verbundes. Dafür gibt es in Österreich gibt es zwei verschiedene Modelle:
- Haltestellengruppenmodell,
- Zonen- oder Wabenmodell.
Nach langwierigen Verhandlungen über die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde haben sich der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst am 8. Juli 1996 darauf geeinigt, die Schüler und Lehrlinge ab dem Schuljahr 1997/98 in die Verkehrsverbünde einzubeziehen.
Zum Erwerb derartiger Semestertickets sind Studierende im Sinne von § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 (Fundstelle: StF: BGBl. Nr. 305/1992) berechtigt, soweit sie Familienbeihilfe beziehen. Die Semestertickets werden für Fahrten zwischen Wohnort und Studienort ausgestellt.