Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im öffentlichen Raum. Der aktuelle Gesetzestext kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingesehen werden. Für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind einige Abschnitte der StVO besonders wichtig.
Die Fahrradverordnung trat mit 1. Mai 2001 in Kraft und hat das Ziel, die Sicherheit von Fahrrädern durch zeitgemäße Ausrüstungsbestimmungen zu erhöhen, da Studien in den vergangenen Jahren zeigten, dass sehr viele Fahrräder technische Mängel aufweisen und häufig in der Dunkelheit unbeleuchtet sind.
Damit die Gestaltung der jeweiligen Verkehrsfläche verkehrssicher und technisch auf dem letzten Stand ausgeführt ist, werden die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) bei Projektierung und Straßenraumgestaltung herangezogen.
Diese Richtlinien werden von den Fachleuten der betroffenen Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden, unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen und Einbindung nationaler Experteninnen und Experten aus Lehre und Forschung einvernehmlich erstellt und zur Anwendung empfohlen. Die österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) stellt das Forum für diesen Arbeitsprozess zur Verfügung.