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Radfahren wird für Kinder sicherer. Am 31. März trat auf Initiative von Verkehrsministerin Doris Bures die Novelle in Kraft, in der unter anderem die Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr festgelegt wird.
Konkret gilt die Radhelmpflicht für Kinder bis 12, wenn sie
„Ich freue mich über diese Initiative zur Sicherheit für Kinder im Verkehr, schließlich ist die Zahl der verletzten Kinder im Radverkehr seit 2005 von 3.000 auf 4.000 gestiegen“, so Verkehrsministerin Doris Bures.
Strafen bei Fahren ohne Helm sind in der Novelle nicht vorgesehen. „Der Gesetzgeber setzt in einem ersten Schritt auf starke Bewusstseinsbildung, indem wir klar machen, dass er will, dass Kinder nur geschützt mit dem Fahrrad unterwegs sind,“ so die Ministerin.
Zusätzlich bringt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine grundsätzliche Verpflichtung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu schützen. Dieses „Rücksichtnahmegebot“ legt fest: „Die Benützung von Straßen erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“ Ministerin Bures: „Ziel ist, dass das Rücksichtnahmegebot bald genauso fest in den Köpfen der Autofahrerinnen und Autofahrern verankert ist, wie der Vertrauensgrundsatz.“