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Schifferdienstbuch

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Schifferdienstbuch
Rechte: Rainer Gaupmann

Berufsbegleitender Nachweis von Tätigkeiten im Schiffsdienst

Jedes Mitglied der nautischen Mindestbesatzung auf einem Binnenschiff muss seine Qualifikation und Tauglichkeit mit dem Schifferdienstbuch nachweisen. Davon ausgenommen sind:

  • Besatzungsmitglieder auf Kleinfahrzeugen (Länge von weniger als 20 Meter und für nicht mehr als 12 Fahrgäste zugelassen),
  • Schiffsführer mit einem entsprechenden Befähigungsausweis (Kapitänspatent),
  • Besatztungsmitglieder, die nicht zur nautischen Mindestbesatzung zählen, wie zum Beispiel Bedienstete des Gastronomiebereichs, auch wenn sie die Funktionen des Fahrgastbetreuers, Fahrgast-Ersthelfers oder Atemschutzgeräteträgers erfüllen, und
  • Decksmänner auf anderen Gewässern als Wasserstraßen.

Hier finden Sie grundlegende Informationen sowie Formulare für den Antrag, ein Schifferdienstbuch zu bekommen und den Nachweis von auf Schiffen verbrachten Fahrzeiten. Die Formulare können Sie am Bildschirm ausfüllen. Drucken Sie sie anschließend aus.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/aut/bewilligung/schifferdienstbuch/schifferdienstbuch.html
Stand: 12.03.2010