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Eichung von Binnenschiffen

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Ein Schiffsverband in Fahrt
Rechte: Rainer Gaupmann

Festlegung der Tragfähigkeit von Binnenschiffen

Mit der Schiffseichung wird die größte Tragfähigkeit und die Wasserverdrängung bei bestimmten Schwimmebenen festgestellt.

Fahrzeuge auf Wasserstraßen müssen geeicht sein.

Keine Eichung benötigen

  • im Ausland geeichte Fahrzeuge, sofern sie mit einem Eichschein nach dem Schiffseichübereinkommen 1966 versehen sind;
  • Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, sofern ihre Tragfähigkeit nicht mehr als 20 Tonnen beträgt;
  • Fahrzeuge, die nicht der Güterbeförderung dienen, ausgenommen schwimmende Geräte;
  • Fahrzeuge der Schifffahrtspolizei, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung und des Bundesheeres;
  • österreichische Seeschiffe.

Näheres in unserem Informationsblatt.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/aut/bewilligung/schiffseichung/schiffseichung.html
Stand: 11.11.2008