Festlegung der Tragfähigkeit von Binnenschiffen
Mit der Schiffseichung wird die größte Tragfähigkeit und die Wasserverdrängung bei bestimmten Schwimmebenen festgestellt.
Fahrzeuge auf Wasserstraßen müssen geeicht sein.
Keine Eichung benötigen
- im Ausland geeichte Fahrzeuge, sofern sie mit einem Eichschein nach dem Schiffseichübereinkommen 1966 versehen sind;
- Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, sofern ihre Tragfähigkeit nicht mehr als 20 Tonnen beträgt;
- Fahrzeuge, die nicht der Güterbeförderung dienen, ausgenommen schwimmende Geräte;
- Fahrzeuge der Schifffahrtspolizei, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung und des Bundesheeres;
- österreichische Seeschiffe.
Näheres in unserem Informationsblatt.