Direkt zum Inhalt ~


Registrierung von Binnenschiffen

Bild vergrößern
Schifferdienstbuch
Rechte: Rainer Gaupmann

Welche Schiffe muss man ins Binnenschiffsregister eintragen lassen?

(Schiffsregisterordnung, Reichsgesetzblatt Nummer 212/1940 in der Fassung Bundesgesetzblatt Nummer 279/1982).

Diese Information begründet keine anderen Rechte und Pflichten als die sich aus rechtmäßig erlassenen und veröffentlichten Rechtstexten ergebenden.

Allgemeines:

Die Registrierung legt in erster Linie die Rechtsverhältnisse am Schiff offen (Eigentum, Hypotheken). Oft wird der Registerort für die Zuordnung der Verkehrsrechte verwendet. Ein Schiff kann gleichzeitig nur in einem Register eingetragen sein.

Registerpflicht:

Binnenschiffe

  • für die Güterbeförderung bestimmte mit mindestens 20 Tonnen Tragfähigkeit,
    andere mit mindestens 10 Kubikmeter Wasserverdrängung;
  • mit mindestens 100 PS Triebkraft;
  • Tankschiffe, Schlepper und Stoßboote (Schubboote).

Behörde:

Bezirksgericht Innere Stadt Wien
als Binnen- und Seeschiffsregister,
Marxergasse 1a
A-1030 Wien
Telefon: +431 51 528 Durchwahl 364 oder 481.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/aut/bewilligung/schiffsregistrierung/schiffsregistrierung.html
Stand: 21.04.2010