Fahrzeuge (Schiffe und Boote) auf österreichischen Binnengewässern müssen behördlich zugelassen sein. Keine (österreichische) Zulassung brauchen
Zur Erprobung oder für Überstellfahrten von nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen kann ein befristetes Probekennzeichen beantragt werden.
Näheres zum Zulassungsverfahren lesen Sie in unserem Informationsblatt. Für den Antrag verwenden Sie bitte das vorgeschriebene Formular, das Sie am Bildschirm ausfüllen können. Drucken Sie es anschließend aus.
Sollten Sie auch den Rhein befahren und dabei im Bereich der Rheinanliegerstaaten und Belgiens laden und löschen wollen ("Rheinkabotage"), benötigen Sie zusätzlich die Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde oder die gleichwertige Bestätigung auf der Schiffszulassung.