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Schiffszulassung für Binnengewässer

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Bugwelle
Rechte: Rainer Gaupmann

Verkehrszulassung von Binnenschiffen und Booten

Fahrzeuge (Schiffe und Boote) auf österreichischen Binnengewässern müssen behördlich zugelassen sein. Keine (österreichische) Zulassung brauchen

  • im Ausland zugelassene Fahrzeuge, wenn sie eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen (Donaukonvention, EWR) oder der Revidierten Rheinschifffahrtsakte haben; Gefahrgutschiffe brauchen zusätzlich ein Gefahrgut-Zulassungszeugnis gemäß dem Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern (ADN),
  • im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge,
  • Ruderfahrzeuge bis 20 Meter Länge (ausgenommen gewerbsmäßig genutzte),
  • Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10 Meter Länge, ohne Kajüte bis 15 Meter Länge (ausgenommen gewerbsmäßig genutzte),
  • Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung (ausgenommen gewerbsmäßig genutzte),
  • Beiboote und
  • Rennboote im Rahmen genehmigter Veranstaltungen.

Zur Erprobung oder für Überstellfahrten von nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen kann ein befristetes Probekennzeichen beantragt werden.

Näheres zum Zulassungsverfahren lesen Sie in unserem Informationsblatt. Für den Antrag verwenden Sie bitte das vorgeschriebene Formular, das Sie am Bildschirm ausfüllen können. Drucken Sie es anschließend aus.

Sollten Sie auch den Rhein befahren und dabei im Bereich der Rheinanliegerstaaten und Belgiens laden und löschen wollen ("Rheinkabotage"), benötigen Sie zusätzlich die Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde oder die gleichwertige Bestätigung auf der Schiffszulassung.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/aut/bewilligung/schiffszulassung/schiffszulassung.html
Stand: 12.03.2010