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Sondertransporte auf Wasserstraßen

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Ein Schiffsverband in Fahrt
Rechte: Rainer Gaupmann

Voraussetzungen für die Genehmigung (Fahrterlaubnis)

Als Sondertransport gilt jede Fortbewegung von

  • Fahrzeugen und Verbänden mit außergewöhnlichen Abmessungen oder wenn von den Besatzungsnormen abgewichen wird;
  • schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern.

Sondertransporte unterliegen individuell festzulegenden Auflagen.

Näheres zum Erhalt der Fahrterlaubnis in unserer Information "Sondertransporte auf Wasserstraßen".

Das Antragsformular können Sie am Bildschirm ausfüllen. Drucken Sie es anschließend aus.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/aut/bewilligung/sondertransporte/sondertransporte.html
Stand: 05.09.2008