Die Schifffahrtsaufsicht, eine nautisch geschulte Verwaltungspolizei, sichert im Rahmen der "Konvention über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau" die einheitliche Schifffahrtsverwaltung auf dieser internationalen Wasserstraße.
Die Schifffahrtsaufsicht hat keine Agenden der öffentlichen Sicherheit. Vielmehr verlangt die Schifffahrt eine Spezialisierung des Verwaltungsorgans, des sogenannten Strommeisters, auf das Verkehrsrecht. Ein Strommeister braucht jahrelange Erfahrung, um bei großen bewegten Massen wie Schiffen und Schiffsverbänden, den Strömungskräften und -geschwindigkeiten des Gebirgsstroms Donau und eventuell zusätzlicher Windeinwirkung auf die großen Flächen eines Schiffs Situationen und Sachverhalte korrekt beurteilen zu können.
Im Dokument "Außenstellen der Schifffahrtsaufsicht" finden Sie die einzelnen Stützpunkte der Schifffahrtsaufsicht und die Schleusenaufsichten der Wasserstraßenverwaltung.