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Rheinschifferpatente auf der Donau

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Donauschiff
Rechte: Rainer Gaupmann

Voraussetzungen für die Anerkennung

Inhaber eines Rheinschifferpatents, die die österreichische Donaustrecke zwischen dem Kraftwerk Wallsee und der österreichisch-slowakischen Staatsgrenze befahren wollen, müssen nachweisen, dass sie jeweils 8 Fahrten zu Berg und zu Tal auf den Streckenabschnitten

  • Wallsee - Persenbeug,
  • Melk - Altenwörth und
  • Wien-Freudenau - Staatsgrenze

absolviert haben. Die Anerkennung des Befähigungsausweises erfolgt dann mittels einer Bescheinigung. Näheres erfahren Sie in unserem Informationsblatt.

Für die Befahrung der Donaustrecke zwischen der österreichisch-deutschen Staatsgrenze und dem Kraftwerk Wallsee ist keine gesonderte Anerkennung erforderlich.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/rhein/rheinschifferpatente/rheinschifferpatente.html
Stand: 01.07.2011