Inhaber eines Rheinschifferpatents, die die österreichische Donaustrecke zwischen dem Kraftwerk Wallsee und der österreichisch-slowakischen Staatsgrenze befahren wollen, müssen nachweisen, dass sie jeweils 8 Fahrten zu Berg und zu Tal auf den Streckenabschnitten
absolviert haben. Die Anerkennung des Befähigungsausweises erfolgt dann mittels einer Bescheinigung. Näheres erfahren Sie in unserem Informationsblatt.
Für die Befahrung der Donaustrecke zwischen der österreichisch-deutschen Staatsgrenze und dem Kraftwerk Wallsee ist keine gesonderte Anerkennung erforderlich.