Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) hat nach den Katastrophenhochwassern 2002 an der Donau und 2006 an der March, welche einem rund 100-jährlichem Hochwasserereignis entsprachen, gemeinsam mit den Ländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Gemeinden nachfolgendes 3-Säulenmodell-Hochwasserschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich entwickelt:
Gesetzliche Grundlage bildet dazu das Wasserbautenförderungsgesetz, wonach bis zu 50 Prozent der aufgewendeten Mittel für Hochwasserschutzvorhaben an der Donau durch das bmvit, zumindest 30 Prozent durch die jeweiligen Länder und maximal 20 Prozent durch die Gemeinden finanziert werden.
Für die March als Grenzgewässer finanziert das bmvit derartige Maßnahmen zu 100 Prozent. Für den Bereich der DHK gelten gesonderte Finanzierungsschlüssel gemäß DHK-Gesetz. Die Hochwassersrisikomanagementstrategien des bmvit wurden entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, Innovation und Sozioökonomie entwickelt.
Es kommen moderne Planungsmethoden, mobile Hochwasserwände und Hafenschutztore zum Einsatz, wobei auf den Ortsbildcharakter, die Erholungsfunktion und die Landschaft Rücksicht genommen werden.
Die Festlegung und Umsetzung der Ziele nach der EU-Hochwasserrichtlinie und der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW), dem gesamtverantwortlichen Ressort für die österreichische Wasserpolitik, und den Ländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich, durch welche die praktische Umsetzung der Maßnahmen erfolgt.
Die gesetzesmäßige Verankerung auf Hochwasserschutz stellt einen sozialen Meilenstein in der Entwicklung der Schutzwasserwirtschaft für die Bevölkerung dar und ermöglicht eine Standortsicherung von Gewerbe und Industrie, Fremdenverkehr, Freizeitwirtschaft, Gastronomie und wirkt der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegen.