Die Wasserstraße zeichnet sich durch ökonomische Vorteile, hohe Kapazitätsreserven und geringe Umweltbelastung aus. Die Bevölkerung akzeptiert die Binnenschifffahrt wegen der vergleichsweise geringen Emissionen, der Vermeidung von Trennwirkungen ("Zerteilung" der Landschaft durch den Verkehrsweg) und wegen der nur geringfügigen Beanspruchung zusätzlicher Flächen, etwa für Häfen.
Österreich liegt an einer Wasserstraße, die über den Main-Donau-Kanal die Flusssysteme von Rhein und Donau verbindet und sich von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer erstreckt.
Der Nationale Aktionsplan Binnenschifffahrt (NAP) unterstreicht die verkehrpolitische Bedeutung der Binnenschifffahrt, die auch im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union (EU) im ersten Halbjahr 2006 zum Schwerpunktthema gewählt wurde.Das Abkommen von Barcelona aus dem Jahre 1921 sichert den Staaten ohne Meeresküste das Recht, Seeschifffahrt unter ihrer Flagge zu betreiben.
Eine wesentliche Maßnahme für die finanzielle Förderung des intermodalen Verkehrs auf dem österreichischen Donauabschnitt enthält das „Pilotprogramm zur Entwicklung von intermodalen Verkehren und zur Förderung von Projekten im Kombinierten Verkehr auf der Wasserstraße Donau“.
Das Programm wurde für die Jahre 2007 bis 2013 verlängert.
Seit 27. April 2009 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wasserrahmenrichtlinie. Dafür wurde Vom Lebensministerium eine eigene Website gestaltet: www.wasseraktiv.at. Dort haben Userinnen und User die Möglichkeit, sich über die Wasserrahmenrichtlinie zu informieren und Aktivitäten zu setzen (zum Beispiel kurze Kommentare zu schreiben, Fotos hochzuladen oder zu twittern). Das Lebensministerium ist sehr an ihrer Meinung interessiert.