Die Vertragsparteien (Bund, Niederösterreich, Oberösterreich) finanzieren Projekte des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau. Sie fördern bis 2016 Maßnahmen zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes durch Gewährung von nicht rückzahlbaren Beitragen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985.
Dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) werden Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Donau, March und Thaya (von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March) übertragen.
Im Rahmen dieses Gesetzes arbeiten der Bund sowie die Länder Niederösterreich und Wien zur Erhaltung jener Schutz- und Dammbauten, die aufgrund der Donauregulierungsgesetzes errichtet worden sind, zusammen (von der Einmündung der Ysper in die Donau bis zur Landesgrenze bei Theben).
Die Donauhochwasserschutzkonkurrenz ist Rechtsnachfolgerin der Donau-Regulierungs-Commission. Diese war für die erste große Regulierung verantwortmlich. Mit dem Wiener Durchstich 1875 wurde die Donau in ein neues Flussbett umgeleitet, am linken Ufer wurde das Überschwemmungsgebiet geschaffen, das alte Flussbett blieb als Alte Donau erhalten. Spüäter errichtete die Donau-Regulierungs-Commission den Marchfelddamm zum Schutz von 35 Marchfeldgemeinden. Die Geschäftsführung wird von der via donau wahrgenommen.
Die Mitglieder der Europäischen Union (EU) werden verpflichtet, nach vorgegebenen Kriterien Hochwasserrisikokarten zu erstellen sowei Pläne für das Risikomanagement auszuarbeiten und die entsprechenden Maßnahmen - unter Einbeziehung der Öffenlichkeit - zu ergreifen.
Bis 2015 müssen Umweltziele für Oberflächengewässer und für das Grundwasser festgelegt werden. Flussgebietsbezogene Bewirtschaftungspläne sind unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erstellen.
Der Fonds wird aus mitteln der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer gespeist. Die Fondsmittel dienen zur Vorbeugung und Beseitigung von Hochwasser- und Lawinenschäden sowie zur Finanzierung von passiven Hochwasserschutzmaßnahmen im Sinne des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985.
Damit wird die Durchführung von Förderungsmaßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) liegen, an den jeweiligen Landeshauptmann übertragen.
Die via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH ist für die Durchführung und Umsetzung von Aufgaben des Bundes betreffend Wasserbau, Wasserwirtschaft, Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) und Entwicklungsaufgaben für die Binnenschifffahrt zuständig. Die Steuerung und Kontrolle der via donau liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit).
Für die Donau gilt: Anlagen zum Schutz vor hochwasser werden nach folgenden Schlüssel gefördert: 50 Prozent durch den Bund, 30 Prozent durch das Land, 20 Prozent durch Eigenmittel.
Für March und Thaya gilt: Die Kosten für die Instandhaltung dieser Grenzflüsse trägt der Bund, gleiches gilt für die Herstellungs- Instandhaltungs- und Betriebskosten von Schutz-, Regulierungs- und Hochwasserrückhaltemaßnahmen.