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Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente

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Wolkenstimmung über der Adria
Rechte: Rainer Gaupmann

Gültigkeit österreichischer Dokumente an Meeresküsten

Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Hier eine Übersicht, welche Dokumente in Küstengewässern üblich sind, und bei welchen die vorheriger Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl ratsam ist. Kontaktmöglichkeiten zu den Vertretungen verlautbart das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU). Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern:

Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengewässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.

Jacht-Seebrief:

Für die österreichische amtliche Zulassungsurkunde für Jachten, den Seebrief, ist die Grundlage der Anerkennung die so genannte "Barcelona-Erklärung" aus dem Jahre 1921. Diese wurde von Österreich und allen Mittelmeer-Anrainerstaaten unterzeichnet, sodass der Seebrief in den Küstengewässern des Mittelmeers gültig ist.

Zulassungsurkunden für Binnengewässer:

Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als "Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge" nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe: ECE) Resolution Nummer 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet.

Folgende Staaten haben der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) die Anwendung der Resolution gemeldet: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn.

Kontakt und Information:

Dr. Andreas Linhart
Telefon:+43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 5901
E-Mail:  Andreas.Linhart@bmvit.gv.at



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/anerkennung/anerkennung.html
Stand: 16.05.2011