"Genehmigungen und Dokumente für Schiffsführung und Schiff"
Bitte beachten Sie auch unsere Bemerkungen zur internationalen Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente.
Gültigkeit österreichischer Dokumente an Meeresküsten: Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Sie erfahren, welche Dokumente in Küstengewässern üblich sind.
Österreichischer Befähigungsausweis zur Führung von Jachten
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See konnten bislang österreichische Befähigungsausweise erworben werden. In Folge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs ist dies zurzeit nicht möglich.
Österreichischer Seebrief für Jachten
Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Jachten mit einer Länge von 5 Meter oder weniger sowie Schlauchboote können zur Seeschifffahrt nicht zugelassen werden.
Die Registrierung legt in erster Linie die privaten Rechtsverhältnisse am Schiff offen (Eigentum, Hypotheken). Oft wird der Registerort für die Zuordnung der Verkehrsrechte verwendet. Ein Schiff kann gleichzeitig nur in einem Register eingetragen sein.
Rechtsgrundlage: Schiffsregisterordnung, RGBl. Nummer 212/1940 in der Fassung BGBl. Nummer 279/1982
Registerpflicht besteht unter anderem für Seeschiffe mit mehr als 50 Kubikmeter Bruttoraumgehalt; allerdings erteilt Österreich Seeschiffen keine verkehrsrechtlichen Zulassungen, welche eine Registrierungspflicht erst auslösen würden.
Jachten sind von der Registerpflicht ausgenommen.
Behörde:
Bezirksgericht Innere Stadt Wien als Binnen- und Seeschiffsregister,
Marxergasse 1a,
A-1030 Wien,
Telefon: +431 51 528 Durchwahl 364 oder 481
Antragsformulare, Informationen zu allen Rechtsgrundlagen und Frequenzen finden Sie im Bereich "Telekommunikation" über folgenden Link: