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Bewilligungen und Patente

Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente

Gültigkeit österreichischer Dokumente an Meeresküsten: Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Sie erfahren, welche Dokumente in Küstengewässern üblich sind.

Schiffsführung auf See

Österreichischer Befähigungsausweis zur Führung von Jachten

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See konnten bislang österreichische Befähigungsausweise erworben werden. In Folge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs ist dies zurzeit nicht möglich.

Jachtzulassung für die See

Österreichischer Seebrief für Jachten

Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Jachten mit einer Länge von 5 Meter oder weniger sowie Schlauchboote können zur Seeschifffahrt nicht zugelassen werden.

Registrierung von Seeschiffen

Die Registrierung legt in erster Linie die privaten Rechtsverhältnisse am Schiff offen (Eigentum, Hypotheken). Oft wird der Registerort für die Zuordnung der Verkehrsrechte verwendet. Ein Schiff kann gleichzeitig nur in einem Register eingetragen sein.

Rechtsgrundlage: Schiffsregisterordnung, RGBl. Nummer 212/1940 in der Fassung BGBl. Nummer 279/1982

Registerpflicht besteht unter anderem für Seeschiffe mit mehr als 50 Kubikmeter Bruttoraumgehalt; allerdings erteilt Österreich Seeschiffen keine verkehrsrechtlichen Zulassungen, welche eine Registrierungspflicht erst auslösen würden.

Jachten sind von der Registerpflicht ausgenommen.

Behörde:
Bezirksgericht Innere Stadt Wien als Binnen- und Seeschiffsregister,
Marxergasse 1a,
A-1030 Wien,
Telefon: +431 51 528 Durchwahl 364 oder 481

Schiffsfunk und Seefunkdienst



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/index.html
Stand: 07.07.2010