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Schiffsführung auf See

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Yacht, Abendstimmung
Rechte: Rainer Gaupmann

Österreichischer Befähigungsausweis zur Führung von Jachten

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See konnten bislang österreichische Befähigungsausweise erworben werden. Österreichische Staatsbürger waren und sind dazu (Österreich hat keine Meeresküsten) nicht verpflichtet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2010, G 277/09, V 108/09-16, zu Recht erkannt (    BGBl. I Nr. 3/2011,    BGBl. II Nr. 74/2011):

„I. § 15 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. März 1981 über die Seeschifffahrt und über eine Änderung des Handelsgesetzbuches, des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes und des Bundesgesetzes zur Erfüllung des Internationalen Übereinkommens von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See sowie des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 (Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG), BGBl. Nr. 174/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 41/2005, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

II. § 206 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 8. April 1981 über die Seeschifffahrt (Seeschifffahrts-Verordnung – SeeSchFVO), BGBl. Nr. 189/1981 in der Fassung BGBl. II Nr. 274/2004, war gesetzwidrig.

Der erste Satz des § 206 Abs. 3 der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 8. April 1981 über die Seeschifffahrt (Seeschifffahrts-Verordnung – SeeSchFVO), BGBl. Nr. 189/1981 in der Fassung BGBl. II Nr. 274/2004, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in Kraft.

…“

Die Ersatzregelung ist gemäß Bundesgesetz  BGBl. I Nr. 46/2012 mit 17. Mai 2012 in Kraft getreten.

Künftig werden bei einer ausgelagerten Bundesgesellschaft amtlich anerkannte Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten erhältlich sein. Diese können aufgrund von Befähigungsausweisen ausgestellt werden, die im privaten Rechtsverhältnis bei Prüfungsorganisationen erworben wurden, welche bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

 

 



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung/schiffsfuehrung.html
Stand: 18.05.2012