Das Abkommen von Barcelona aus dem Jahre 1921 sichert den Staaten ohne Meeresküste das Recht, Seeschifffahrt unter ihrer Flagge auszuüben.
Österreich ist den wichtigsten internationalen Konventionen über die Seeschifffahrt der International Maritime Organization (IMO) beigetreten.
Die Zulassung österreichischer Seeschiffe (Erteilung des Flaggenrechts) ist Sache des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) als Oberste Schifffahrtsbehörde auf Grundlage der sogenannter "Klassenzeugnisse" nach den Vorschriften dieser Konventionen.
Dr. Andreas Linhart
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 5901
E-Mail: Andreas.Linhart@bmvit.gv.at
Das folgende Dokument bietete Ihnen einen Überblick der Rechtsquellen
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