Im österreichischen Seilbahngesetz sind folgende Seilbahnsysteme festgelegt:
Seilbahn, bei welcher die Fahrzeuge durch ein oder mehrere Seile auf einer auf dem Boden befindlichen oder durch feste Bauwerke unterstützten Fahrbahn bewegt werden.
Seilbahn, bei welcher die Fahrzeuge ohne feste Führungen von einem oder mehreren Seilen getragen werden.
Seilschwebebahn, bei der die Fahrzeuge zwischen den Stationen im Pendelbetrieb verkehren.
Seilschwebebahn, bei der die Fahrzeuge in gleichbleibender Fahrtrichtung verkehren. Die Befestigung der Fahrzeuge am Seil kann fest oder betrieblich lösbar ausgeführt sein.
Seilbahn, bei welcher die Personen auf Skiern oder anderen geeigneten Sportgeräten mittels einer Schleppvorrichtung auf einer Schleppspur befördert werden.
Um die Zuordnung der behördlichen Zuständigkeiten zu vereinfachen, führt das Seilbahngesetz zwei weitere Seilbahnsysteme an. Diese weichen aber nur in betrieblicher Hinsicht von den anderen Ausführungen ab: