Die Definition von Wiederaufstellung findet sich in Paragraph 12c des Seilbahngesetzes (SeilbG 2003): „Das Wiederaufstellen einer Seilbahn umfasst die Demontage, den Transport und die Montage an einen neuen Standort, bei der der überwiegende Teil der seilbahnspezifischen Bauteile einer bestehenden Seilbahn weiterverwendet wird.“
und auf einem in Österreich befindlichen neuen Standort wieder aufgestellt werden. Diese Verordnung wird demnächst in Kraft treten.