Direkt zum Inhalt ~


Konzessionsansuchen

Bild vergrößern
Der Safari Express
Rechte: bmvit

Um Verleihung der Konzession ist beim bmvit, Abteilung IV/Sch3 Oberste Seilbahnbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, anzusuchen.

Unterlagen

Dem Konzessionsansuchen sind insbesondere folgende Unterlagen, sofern nicht anders angeführt in einfacher Ausfertigung, beizugeben:

  1. Gesellschaftsvertrag (Satzung) in zweifacher Ausfertigung;
  2. Handelsregisterauszug neuesten Datums;
  3. Darstellung des Bauvorhabens (insbesondere auch geographische Lage mit Bezeichnung der Tal- und Bergstationsbereiche);
  4. kurzgefasster Bauentwurf (insbesondere technische Beschreibung, Lageplan, Längenschnitt, Katasterplan, Parzellenverzeichnis, Grundrisse und Schnitte der Hochbauten, Konstruktionszeichnung der Fahrbetriebsmittel);
  5. Baukostenzusammenstellung, belegt durch verbindliche Firmenanbote;
  6. Finanzierungsplan, belegt durch Finanzierungsnachweise (Eigenmittel der Konzessionswerberin, Nachweis über Gesellschaftskapital, rechtsverbindliche Zeichnungserklärungen von Gesellschaftern samt Einzahlungsbelegen, Bankpromesse hinsichtlich Fremdmittel und so weiter); es ist Eigenkapital in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesamtbaukosten erforderlich;
  7. Rentabilitätsberechnung (mit Bettenkapazität des unmittelbaren Einzugsgebietes und Verkehrsschätzung); bei bestehenden Unternehmungen Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre;
  8. Bau- und Betriebsprogramm (voraussichtlicher Zeitpunkt der Fertigstellung, ob Sommer- und Winterbetrieb, allenfalls Beförderung nur mit angeschnallten Wintersportgeräten, nur Bergbeförderung und so weiter);
  9. Nachweis des öffentlichen Interesses an der Errichtung der Seilbahn (zum Beispiel Expertise über skitechnische Erschließungsmöglichkeiten und Schneesicherheit, Stellungnahme des Fremdenverkehrsverbandes, der Skischulen und so weiter);
  10. Verzeichnis der durch den Bau und Betrieb der Seilbahn berührten Grundparzellen samt Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümer; die Stationsgrundstücke sollen eigentümlich erworben werden. Für die Stützenerrichtung und die Überspannung ist ein Servitutsrecht auf Bestanddauer der Seilbahn zu erwirken;
  11. Bekanntgabe der durch die Seilbahn berührten Gemeinden;
  12. Bekanntgabe der nächstliegenden Seilbahnen und Schlepplifte (mit kilometrischer Straßenentfernung);
  13. Lageplan bezüglich der vorgesehenen Skiabfahrten;
  14. Darstellung der Verkehrssituation (Anzahl und Lage der Parkplätze);
  15. Ansuchen um Rodungsbewilligung samt den dafür erforderlichen Unterlagen (Grundbuchsauszug, Grundbesitzbogen, Ausmaß der zur Rodung beantragten Flächen, Verzeichnis der Grundeigentümer und Anrainer, Lageplan in dreifacher Ausfertigung).


Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/seilbahn/bau/konzession/konzession.html
Stand: 03.05.2011