Die Richtlinie legt die Vorgangsweise bei einem Ersatz von Bauteilen sowie Zu- und Umbauten bei Seilbahnen fest. Ausgenommen davon sind genehmigungsfreie Bauvorhaben sowie Ersatz und Umbauten von Seilen. Zubauten sind genehmigungspflichtige Baumaßnahmen, bei denen Bauteile eingebaut werden, die
Umbauten sind genehmigungspflichtige Baumaßnahmen, bei denen an einer Seilbahn Änderungen erfolgen, die nicht als Zubauten einzustufen sind.