Die Schleppliftverordnung 2004 (SchleppVO 2004) des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie enthält die gesetzlichen Grundlagen für den Bau und den Betrieb von Schleppliften.
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Überprüfung von Seilbahnen in seilbahn- und elektrotechnischer sowie betrieblicher Hinsicht. Sie gelten nicht für die Belange des Arbeitnehmerschutzes und für die der Behörde zustehenden sonstigen Aufsichtsbefugnisse. Die Verpflichtungen der Betreiber gemäß den Bestimmungen der Betriebs- und Wartungsvorschriften werden von dieser Verordung nicht berührt.
Hauptuntersuchungen sind von den Seilbahnunternehmen entsprechend den Bestimmungen der Betriebsvorschrift jährlich durchzuführen. Der Seilbahnbehörde muss die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptuntersuchung sowie eine Bestätigung über den betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand gemeldet werden.