Im österreichischen Seilbahnbereich sind an die 15.000 Personen beschäftigt. Durch eine gute Aus- und laufende Weiterbildung des Seilbahnpersonals wird ein reibungsloser Seilbahnbetrieb gewährleistet. So sind zum Beispiel die Voraussetzung („Merkblatt für Betriebsleiterprüfungen bei Seilbahnen“) für die Betriebsleitung, deren Stellvertretung sowie deren Ausbildung genau festgelegt. Regelmäßige betriebsinterne Personalschulungen, Erste Hilfe Schulungen und Bergeübungen sind Pflicht.
Auch der Schutz des Personals in einem Seilbahnunternehmen ist gesetzlich geregelt, ebenso im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobiltelefonfunkstationen auf oder in unmittelbarer Nähe von Stützen oder Stationsgebäuden von Seilbahnanlagen.
Richtlinie über einen Arbeitsplatz für den Stationsbediensteten in einem Überwachungsraum an der Einsteigestelle der Talstation und der Aussteigstelle der Bergstation von Sesselbahnen und –liften.
In der Ausgabe 3/2010 der Internationalen Seilbahnrundschau (ISR) beschreibt Andrea Pummer die Aufgaben, das Anforderungsprofil und die Voraussetzungen eines Betriebsleiters bei öffentlichen Seilbahnen.