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Personal

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bergauf
Rechte: bmvit / Elisabeth Maier

Im österreichischen Seilbahnbereich sind an die 15.000 Personen beschäftigt. Durch eine gute Aus- und laufende Weiterbildung des Seilbahnpersonals wird ein reibungsloser Seilbahnbetrieb gewährleistet. So sind zum Beispiel die Voraussetzung („Merkblatt für Betriebsleiterprüfungen bei Seilbahnen“) für die Betriebsleitung, deren Stellvertretung sowie deren Ausbildung genau festgelegt. Regelmäßige betriebsinterne Personalschulungen, Erste Hilfe Schulungen und Bergeübungen sind Pflicht.

Arbeitnehmerschutzverordnungen

Auch der Schutz des Personals in einem Seilbahnunternehmen ist gesetzlich geregelt, ebenso im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobiltelefonfunkstationen auf oder in unmittelbarer Nähe von Stützen oder Stationsgebäuden von Seilbahnanlagen.

Stationsbedienstete

Voraussetzungen eines Betriebsleiters



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/seilbahn/personal/index.html
Stand: 02.12.2010