Mit der Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung (AVO)-Verkehr wird der Geltungsbereich auf Seilbahnen ausgedehnt. Die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes ist vorerst im Sicherheitsbericht zu überprüfen und vor Erteilung der Betriebsbewilligung nachzuweisen.
Diese Verordnung regelt den Umfang und die Form der Meldungen von Unfällen und Störungen, die beim Betrieb einer Seilbahn auftreten, soweit diese in die Zuständigkeit des bmvit fällt.
Diese Verordnung gilt für Schleppliftanlagen, auch wenn sie von Skischulen, Vereinen oder Gemeinden betrieben werden.
Diese Verordnung gilt für die Überprüfung von Seilbahnen in seilbahn- und elektrotechnischer sowie betrieblicher Hinsicht.
Die VgBSeil 2006 ist seit 1. August 2006 in Kraft. In dieser Verordnung ist taxativ aufgezählt, welche Maßnahmen genehmigungsfrei sind und unter welcher Leitung (Betriebsleiter oder eine Person gemäß § 20 SeilbG 2003) genehmigungsfreie Bauvorhaben ausgeführt werden können.
Das Wiederaufstellen einer Seilbahn umfasst die Demontage, den Transport und die Montage an einen neuen Standort, bei der der überwiegende Teil der seilbahnspezifischen Bauteile einer bestehenden Seilbahn weiterverwendet wird.“ (Rechtsgrundlage: Seilbahngesetz 2003, Paragraph 12c).
Das gilt für Seilbahnen, die auf einem neuen Standort in Österreich wieder aufgestellt werden und zuvor