Seilbahnen und Schlepplifte sind weltweit die sichersten Verkehrsmittel. Dies ist unter anderem auf die strengen Maßstäbe hinsichtlich Sicherheit zurückzuführen. Das Seilbahnpersonal muss bestimmte Teile von Seilbahnen täglich kontrollieren. Neben weiteren wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Prüfungen müssen Seilbahnen zusätzlich alle 5 Jahre durch externe akkreditierte Sachverständige umfassend überprüft werden. Dies wurde mit der Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 1995 („SeilbÜV 1995.pdf“) gesetzlich geregelt.
Der überwiegende Teil der Unfälle ist nicht auf technische Ursachen, sondern auf Fehlverhalten der Fahrgäste zurückzuführen. Ein wichtiger Faktor für die Sicherheit bei der Benützung von Seilbahnen und Schlepplift ist daher ein richtiges Verhalten, wie zum Beispiel die Beachtung folgender Regeln:
Die Sicherheitsanalyse ist Bestandteil des Bauentwurfes (gemäß § 33 Seilbahngesetz 2003) und ist im Auftrag des Seilbahnunternehmens oder seines Bevollmächtigten durchzuführen. Alle sicherheitsrelevanten Aspekte des Systems und seiner Umgebung, die während des Betriebes auftreten können, müssen im Rahmen der Planung, der Ausführung und der Inbetriebnahme berücksichtigt werden. Durch die Sicherheitsanalyse werden Gefahren und Risken bewusst gemacht und so vermieden.
Um ein vorzeitiges Öffnen des Verschlussbügels durch den Fahrgast möglichst zu vermeiden, wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen durch den LED-Erlass („LED-Erlass.pdf“) getroffen. Ein strenges System von Meldepflichten („MeldeVO Seilb 2006.pdf“) stellt die lückenlose Erfassung aller Vorfälle sicher. Weitere Erkenntnisse zur Verbesserung der Unfallvorbeugung können dadurch schneller umgesetzt werden. Für die Aufrechterhaltung des hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards setzt sich das bmvit überdies auf europäischer Ebene, aber auch in einer Vielzahl von nationalen und internationalen Seilbahngremien ein.